

Die Kardinal-Hengsbach-Stiftung ist eine kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts. Durch die spezifische Rechtsform der kirchlichen Stiftung und durch die damit verbundene kirchliche Stiftungsaufsicht wird der besonderen Verbundenheit zum kirchlichen Auftrag in einer eigenen Weise Rechnung getragen. Dies ist der staatlichen Aufsicht verfassungsmäßig nicht möglich.
Dabei kann durchaus persönlichen Belangen des (Zu-)Stifters Rechnung getragen werden, z.B. durch eine zweckbestimmte Verwendung der Erträge im Rahmen des Stiftungszwecks.